Die Feuerwehr warnt dringend davor, Eisflächen auf Gewässern vor der Freigabe durch die zuständigen Behörden zu betreten.
Zugefrorene Seen, Flußläufe, Kanäle und Teiche dürfen auch dann nicht betreten werden, wenn nach der Freigabe von zugefrorenen Gewässern die Temperaturen über mehrere Tage nur wenige Grad Celsius unter dem Gefrierpunkt liegen.
Ist eine Person im Eis eingebrochen, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Versuchen Sie nicht alleine die Person zu retten, legen Sie sich mit dem Oberkörper flach auf das Eis, um Ihr Gewicht zu verteilen und bilden Sie mit anderen eine Kette zur Sicherung. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sollte mit den an den Ufern der Gewässer vorhandenen Mittel wie Ästen oder anderen als geeignet erscheinenden Mitteln versucht werden, zu helfen.