Die Feuerwehr warnt dringend davor, Eisflächen auf Gewässern vor der Freigabe durch die zuständigen Behörden zu betreten. Zugefrorene Seen, Flußläufe, Kanäle und Teiche dürfen auch dann nicht betreten werden, wenn nach der Freigabe von zugefrorenen Gewässern die Temperaturen über mehrere Tage nur wenige Grad Celsius unter dem Gefrierpunkt liegen. Ist […]